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Liebe Leserinnen und Leser von famos,

der aktuelle Fall des Monats behandelt die Verfassungswidrigkeit des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aus § 217 StGB. Gemäß dem BVerfG, steht der Norm insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG entgegen, welches grundsätzlich ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dies beinhaltet außer der Möglichkeit der Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen aber auch die Entscheidung, das Leben eigenhändig zu beenden. § 217 StGB setzt dieses Recht durch die faktisch unmögliche Inanspruchnahme von Suizidhilfe daher außer Kraft und ist somit verfassungswidrig.

Der aktuelle Fall von Freundorfer/Steinker, famos 05/2020: Suizidhilfe-Fall

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