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Der Fall des Monats im Strafrecht

Das Projekt „Der Fall des Monats im Strafrecht“ (famos) wurde im Jahr 2000 von Prof. Dr. Klaus Marxen an der Humboldt-Universität zu Berlin initiiert. Es wird nun von Prof. Dr. Tobias Reinbacher fortgeführt und ist mit ihm zum Wintersemester 2017/2018 von der Humboldt-Universität zu Berlin an die Julius-Maximilians-Universität Würzburg gewechselt.

Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Strafrecht ist für Ausbildung, Prüfung und Praxis unerlässlich. Wir leisten Hilfe, indem wir Monat für Monat wichtige Entscheidungen auf maximal sechs Seiten nach einem festen Schema präsentieren:

1. Sachverhalt
2. Probleme und bisheriger Meinungsstand
3. Kernaussagen der Entscheidung
4. Bedeutung für Ausbildung und Praxis
5. Kritik

Der Fall des Monats im Strafrecht erscheint seit April 2000. Die Entscheidungsanmerkungen werden insbesondere zur Examensvorbereitung und für die Weiterbildung genutzt, inzwischen aber auch in der Wissenschaft rezipiert und zitiert.

Zitiervorschlag:
Name [Verf. des Textentwurfs], famos [Ausgabe], S. [Seite], http://www.fall-des-monats.de/

Beispiel:
Marxen/Petzsche, famos 5/2007, S. 6, http://www.fall-des-monats.de/

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Neu bei famos

Um das Zitieren zu erleichtern, werden ab Januar 2020 alle Fälle das Jahr über durchnummeriert.

Seit dem Wintersemester 2017/2018 verfügen alle Fälle auch über eine Kommentar-Funktion. Auf diese Weise können Diskussionen zum jeweiligen Fall direkt im Blog entstehen.

Feedback

Wir sind sehr daran interessiert, zu erfahren, wie unser Angebot ankommt. Kritik, Vorschläge, Aufmunterung usw. sind hochwillkommen. Senden Sie Ihr Feedback an l-medienstrafrecht@jura.uni-wuerzburg.de.

Das famos-Team

Die Fallbearbeitungen werden im Rahmen des famos-Seminars von Studentinnen und Studenten verfasst und diskutiert. Das famos-Seminar wird von Prof. Dr. Tobias Reinbacher geleitet. Die Seite famos wird von Frau Hanna Trautmann betreut. Gesamtleiter des Projektes ist Herr Prof. Dr. Tobias Reinbacher.


Hinweis:
Die hier veröffentlichten Texte sind urheberrechtlich geschützt. Gestattet ist allein die Nutzung zu persönlichen Studienzwecken. Eine weitergehende Nutzung, etwa in der Form der Vervielfältigung oder Verbreitung durch Medien jedweder Art, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. Entsprechende Anfragen sind zu richten an:

Prof. Dr. Tobias Reinbacher, e-mail: l-medienstrafrecht@jura.uni-wuerzburg.de.

Impressum:
Herausgeber: Prof. Dr. Tobias Reinbacher
Redaktion: Prof. Dr. Tobias Reinbacher, Hannah Seligmann und Hanna Trautmann