Ein sehr wichtiger – vor allem für die Ausbildung – relevanter Fall. Auch die kritische Auseinandersetzung mit der sehr weiten Bestimmung des motivalen Zusammenhang sagt mir zu. Bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten keine Anwendung findet. Ansonsten ist fraglich, welchen Sinn der spezifische Gefahrzusammenhang hat.
Ein sehr wichtiger – vor allem für die Ausbildung – relevanter Fall. Auch die kritische Auseinandersetzung mit der sehr weiten Bestimmung des motivalen Zusammenhang sagt mir zu. Bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten keine Anwendung findet. Ansonsten ist fraglich, welchen Sinn der spezifische Gefahrzusammenhang hat.