Ein Gedanke zu „Verpflichtungen im trauten Heim-Fall“

  1. Maurach halte ich fuer allein vertretbar. Die tatsaechliche Hausgemeinschaft, egal wie eng oder wie lang. Auf Pflichten kommt es dabei nicht an. Und hier waren es auch noch die Metallstangen des A, mit denen die Tat begangen wurde. Die Wohnung und die Stangen waren eine latente besondere Gefahr, die der A geschaffen hatte. Selbst wenn die Tat genauso auch auf der Strasse haette geschenen koennen. Wo kommen wir sonst hin?

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